Jetzt offiziell: Bundeskanzler Scholz hat gegen das Rechtstaatsprinzip verstoßen! Das geht aus der Antwort des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auf meine Anfrage hervor. #Scholz hat zu Unrecht verfügt, daß das geltende #Klimaschutzgesetz nicht umgesetzt werden muss.🧵/1
Die Ampelkoalition hat im März beschlossen, dass einzelne Ministerien in Zukunft keine Sektor-Ziele bei der CO2-Reduktion mehr einhalten müssen. Daraufhin stoppte Verkehrsminister #Wissing die Arbeit am momentan gesetzlich vorgeschriebenen Sofortprogramm. (2/X)
Kanzler Scholz bestätigte diese Entscheidung im April und stärkte Minister Wissing den Rücken - obwohl das Gesetz noch gar nicht geändert ist. (3/x) spiegel.de
Ich habe den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages gefragt, ob das rechtens ist. Die Stellungnahme ist ein Volltreffer und macht Scholz und Wissing einen Strich durch die Rechnung. (4/X)
„Die Nichtanwendung eines wirksamen Gesetzes durch die Regierung und Verwaltung ist mit dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG und der umfassenden Bindung der Regierung und Verwaltung an Gesetz und Recht nicht zu vereinbaren.“ (6/X)
„Auch eine politisch beabsichtigte Novellierung eines Gesetzes vermag an diesen verfassungsrechtlichen Grundsätzen nichts zu ändern.“ Hier die gesamte Stellungnahme: bundestag.de (7/X)
Wissing muss also an einem Sofortprogramm arbeiten, solange das Gesetz nicht geändert ist. Das ist so oder so sinnvoll und auch im Fall einer Gesetzesänderung notwendig. Denn im Verkehrssektor müssen in jedem Fall die Emissionen reduziert werden. (8/X)
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